Unsere AGBs
Anwendungsbereich, Vertretungsmacht unserer Mitarbeiter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle von uns, der BoxInn GmbH, Marienfelder Str. 93, 33442 Herzebrock-Clarholz („BoxInn“ oder „Wir“) und unseren Kunden („Mieter“) abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Mietverträge über Lagerräume.
Mieter im Sinne dieser AGB können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, aber auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein, also Personen, die den Mietvertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Geschäftsbedingungen eines Mieters gelten auch dann nicht, wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Mieter zu treffen, durch die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden.
Vertragsschluss und Korrektur von Eingabefehlern
Die Angebote auf der Webseite von BoxInn sind Einladungen zur Abgabe eines Angebots. Der Mieter wählt aus den Möglichkeiten auf unserer Webseite seinen Lagerraum, die Miete, ggf. die Laufzeit und mögliche weitere Produkte und Dienstleistungen aus. Das Ergebnis wird ihm in einer Zusammenfassung der Bestellung angezeigt. In dem weiteren Fenster „Vertragsdaten eingeben“ gibt der Mieter seine Vertragsdaten an. Die mit einem Sternchen versehenen Angaben sind Pflichtfelder. Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Mieter ein bindendes Angebot zum Vertragsschluss ab.
Wir bestätigen dem Mieter umgehend per E-Mail, dass wir sein Angebot erhalten haben. Dies ist keine Annahme des Angebots. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir es annehmen. Als Annahme gilt auch die Übermittlung des Zugangs per App.
Fehler im Bestellvorgang können über die Schaltfläche „Zurück“ und durch entsprechende Neueingabe und Wiederholung des jeweiligen Bestellschrittes korrigiert werden.
Widerrufsrecht des Mieters
Ist der Mieter Verbraucher (s.o. I.2. dieser AGB), dann hat er bei einem Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Mietvertrag im Sinne des § 312b BGB das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesonderte Muster-Widerrufsformular.
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt nach § 356 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Mieter vor Beginn der Erbringung
a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass BoxInn mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
b) bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
c) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch BoxInn erlischt.
Mietgegenstand und -Zweck
Mit dem Mietvertrag mietet der Mieter von BoxInn den von ihm ausgewählten und in seinem Angebot genau bezeichneten Lagerraum („Mietgegenstand“) für den dort bezeichneten Zeitraum (VII. dieser AGB). Der Lagerraum darf nur zur Einlagerung von beweglichen Sachen verwendet werden.
Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand in dem bei der Übergabe festgestellten Zustand. BoxInn weist darauf hin, dass der Mietgegenstand mit einem elektronischen Schloss versehen ist.
Nutzungsbedingungen
Eine von dem Mietzweck nach vorstehend IV.1 abweichende Nutzung ist dem Mieter ohne vorherige Zustimmung von BoxInn verboten. Nicht erlaubt sind folgende Nutzungen:
a) Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecken;
b) dauerhafter Aufenthalt von Menschen oder Tieren jeglicher Art;
c) Lagerung von Pflanzen oder Pilzen etc.
d) Lagerung von Sachen, aus denen Gefahren für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter oder der Umwelt entstehen, das sind insbesondere, aber nicht abschließend:
Verbotene Stoffe oder Sachen, wie z.B. Betäubungsmittel, verbotene Chemikalien etc.
Brennbare oder entzündliche Stoffe oder Gemische, wie z.B. Öl, Kraftstoffe, Gase, Lösungsmittel, Lacke, Batterien, Akkumulatoren etc.
Feuer- und explosionsgefährliche Stoffe oder Gemische, wie z.B. Munition, Sprengstoff, unter Druck stehende Gase etc.
Andere gefährliche Sachen oder Stoffe oder Gemische, wie z.B. Gefahrstoffe, Chemikalien, Biozide, Waffen, Giftmüll, Asbest, radioaktive Stoffe etc.
Verderbliche Lebensmittel oder Müll
Wertgegenstände, wie z.B. Schmuck, Bargeld, Briefmarken- oder Münzsammlungen, Kunstgegenstände, Antiquitäten etc., es sei denn der Mieter weist uns vor Mietbeginn eine entsprechende ausreichende Versicherung nach oder schließt eine solche über uns ab.
Geruch, Gas oder Flüssigkeiten emittierende Sachen oder Stoffe, z.B. leere Kraftstoff- oder Ölbehälter, undichte Kanister etc.
Sachen oder Stoffe, die die maximale Bodenbelastung von 500Kg/m² überschreiten.
Der Mieter darf den Mietgegenstand nur so nutzen, dass die Nutzung der übrigen Lagerräume nicht beeinträchtigt wird. Er ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich und schonend zu behandeln.
Im Mietgegenstand und auf dem Gelände der Lagerstätte darf nicht geraucht werden.
Die Funktion von im Mietgegenstand vorhandenen Lüftungs- und/oder Sprinkleranlagen darf nicht durch die Einlagerung von Lagergut im Mietgegenstand beeinträchtigt, insbesondere Auslässe verschlossen oder zugestellt werden.
Mietdauer und Kündigung
Das Mietverhältnis beginnt an dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt.
Die Mietdauer wird im Mietvertrag vereinbart.
a) Es gibt folgende Tarife mit Festlaufzeit:
Tagesverträge für die vereinbarte Anzahl an Tagen
Wochenverträge für die vereinbarte Anzahl an Wochen
Monatsverträge für die vereinbarte Anzahl an Monaten (Maximal ein Jahr)
Jahresverträge für mehr als ein Jahr, die gesondert in Schriftform ohne Geltung dieser AGB vereinbart werden.
Während der Festlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Nach Ablauf der Festlaufzeit wird das Mietverhältnis in einen Flexitarif geändert.
Wird der sog. FlexTarif vereinbart, läuft der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit und kann täglich gekündigt werden.
Soweit nicht im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist, wird das Mietverhältnis zunächst befristet für einen Monat abgeschlossen. Nach Ablauf dieses ersten Monats verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des ersten Monats gekündigt wird.
Läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, kann es von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
§ 545 BGB wird abbedungen. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, sofern der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.
Die Parteien vereinbaren, dass für die Kündigungserklärung die Textform (§ 126b BGB) ausreicht. Die Kündigung muss also auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden, z.B. also per E-Mail, Fax oder in Schriftform. Unberührt bleibt die Kündigungsmöglichkeit über unsere Webseite im Kundenportal unter dem zur Verfügung gestellten Online-Mietvertrag.
Betreten des Mietgegenstands durch BoxInn
BoxInn und von ihr beauftragte Personen dürfen den Mietgegenstand betreten:
zur Ausübung des gesetzlichen Vermieterpfandrechts, wenn die Entfernung des Pfandguts aus dem Mietgegenstand droht;
zur Prüfung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen, wenn es objektive Anhaltspunkte für einen Verstoß gibt;
zur Prüfung des baulichen Zustandes des Mietgegenstandes;
zur Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit von technischen Anlagen im Mietgegenstands;
zur Weitervermietung oder zur Veräußerung des Mietgegenstandes.
Bei Gefahr in Verzug darf BoxInn oder eine von BoxInn beauftragte Person den Mietgegenstand ohne Vorankündigung und auch bei Abwesenheit des Mieters betreten.
Auf die Interessen des Mieters ist angemessen Rücksicht zu nehmen.
Mietzahlung
Die Höhe und die Termine für die zeitabschnittsweise Mietzahlung werden in dem jeweiligen Mietvertrag vereinbart. Zusätzlich zu der Miete schuldet der Mieter noch die Vergütung für etwa hinzugebuchte Dienstleistungen. Die erste Zahlung ist jeweils bei Vertragsbeginn fällig und von dem Mieter sicherzustellen.
Für die Zahlung gelten die auf unserer Webseite vorgesehenen Zahlungsmethoden. Barzahlung ist ausgeschlossen.
Umsatzsteuer
BoxInn optiert bei Mietverträgen mit Verbrauchern nicht zur Umsatzsteuer. Daher wird keine Umsatzsteuer auf die Miete erhoben.
BoxInn kann bei Mietverträgen mit Unternehmern zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat der Mieter zusätzlich zur Miete Umsatzsteuer zu zahlen, die von BoxInn getrennt ausgewiesen wird. Dem Mieter ist bekannt, dass die Umsatzsteueroption von BoxInn nur unter den in § 9 UStG genannten Voraussetzungen zulässig ist. Der Mieter sichert zu, dass er Unternehmer im Sinne der steuerlichen Bestimmungen ist und verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug bei BoxInn nicht ausschließen. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, BoxInn auf jederzeitige Anforderung unverzüglich diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es BoxInn ermöglichen, ihren Nachweispflichten gem. § 9 Abs. 2 UStG über die Vorsteuerabzugsberechtigung des Mieters gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. Der Mieter verpflichtet sich, BoxInn unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) zu informieren, wenn während der Mietdauer die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Sollte der Mieter gegen die Verpflichtungen aus X.3. dieser AGB verstoßen, hat er BoxInn alle durch den Wegfall der Option zur Umsatzsteuerpflicht des Mietvertrags entstehenden Schäden, insbesondere die Nichtabzugsfähigkeit von Vorsteuer bei BoxInn, zu ersetzen. Soweit sich innerhalb des Berichtigungszeitraums gem. § 15 a UStG für BoxInn die Möglichkeit der Option wieder ergibt, wird sie dem Mieter einen bereits ausgeglichenen Schaden auf Grund der Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuer wieder erstatten, wenn und soweit sie wieder anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung
Der Mieter kann gegen die Forderungen von BoxInn nach VIII. dieser AGB nur dann mit eigenen Forderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Forderungen des Mieters unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Mieter kann die Miete wegen eines Mangels nur dann mindern, wenn er seine Absicht BoxInn mindestens einen Monat vor Fälligkeit schriftlich angekündigt hat.
Das Recht des Mieters, zu viel geleistete Zahlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812ff. BGB) gegen BoxInn geltend zu machen, bleibt unberührt.
Vermieterpfandrecht – Zugangssperre, Mietsicherheit
BoxInn hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Für das Vermieterpfandrecht gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
BoxInn ist in Ausübung des Vermieterpfandrechts berechtigt, den Zugang zum Mietgegenstand zu sperren, wenn sich der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug befindet.
Neben dem Vermieterpfandrecht schuldet der Mieter keine zusätzliche Mietsicherheit.
Bauliche Veränderungen
Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung von BoxInn nicht berechtigt, den Mietgegenstand baulich zu verändern, insbesondere Leitungen zu verlegen, in Wände, Boden oder Decke zu bohren oder feste Trennwände zu errichten.
Ausschluss der mietrechtlichen Garantiehaftung - Haftung des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung von BoxInn für die bei Vertragsschluss vorhandenen Sachmängel ist ausgeschlossen. Der Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel gilt nicht, soweit sich die Haftung auf zugesicherte Eigenschaften bezieht.
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften oder einer zwingenden gesetzlichen Haftung haftet BoxInn uneingeschränkt.
Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet BoxInn auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsmäßige Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen.
Im Übrigen haftet BoxInn nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von BoxInn.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet BoxInn für alle Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Mieter seine Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt. Das gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen nach V. dieser AGB.
Der Mieter, der Unternehmer ist, haftet gemäß X.3 und X.4. dieser AGB für etwaige Umsatzsteuerschäden.
Der Mieter haftet ferner für Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Besucher, Lieferanten, Handwerker, Untermieter oder sonstige in seiner Obhut stehende Personen verursacht werden, sofern diese auf Veranlassung des Mieters mit dem Mietgegenstand in Beziehung treten.
Dem Mieter obliegt für im Inneren des Mietgegenstands die Verkehrssicherungspflicht. Der Mieter stellt insoweit die Vermieterin von allen Ansprüchen Dritter frei.
Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter BoxInn unverzüglich anzuzeigen, sobald er diese bemerkt. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.
Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, für die eingelagerten Sachen auf eigene Kosten gegen Verlust und Schäden in angemessener Höhe eine Versicherung abzuschließen und für die Mietdauer aufrechtzuerhalten. Geschieht das nicht oder nicht in ausreichender Höhe, hat der Mieter den Schaden selbst zu tragen.
Vertragsbeendigung / Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt, besenrein und in vertragsgemäßem Zustand an die Vermieterin zurückzugeben.
Der RFID Chip & das Vorhängeschloss ist Eigentum der Vermieterin. Die Ausgabe & Rückgabe wird protokolliert. Wenn vom Mieter keine pünktliche Rückgabe zum Auszugstermin erfolgt, erhebt die Vermieterin eine Gebühr in Höhe von 50€.